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Die Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung von Flussauslässen wurden erlassen

Time : 2024-11-01

Am 1. November 2024 erließ das Ministerium für Ökologie und Umwelt die "Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung von Flussauslässen" (Verordnung Nr. 35 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt, im Folgenden als "Verwaltungsmaßnahmen" bezeichnet).

 《Regulations on the Supervision and Management of Sewage Discharge Ports into Rivers》 has been released.jpg

Die Stärkung der Überwachung und Verwaltung von Abwassereinleitungen in Flüsse ist ein wichtiger Ansatzpunkt für die vertiefte Bekämpfung und Kontrolle von Umweltverschmutzung und spielt eine bedeutende Rolle bei der Förderung einer grünen Entwicklung sowie beim Schutz und Aufbau schöner Flüsse und Seen. Das Zentralkomitee der Partei und der Staatsrat messen der Reform der Überwachung und Verwaltung von Abwassereinleitungen in Flüsse große Bedeutung bei und fordern ausdrücklich, dass „die zuständigen staatlichen Behörden Vorschriften und technische Spezifikationen für die Überwachung und Verwaltung von Abwassereinleitungen erlassen sollen“. Die „Verwaltungsmaßnahmen“ enthalten konkrete Bestimmungen zu Genehmigungsverfahren, Zuständigkeiten, Monitoring und Überwachung bei der Einrichtung von Abwassereinleitungen in Flüsse und stellen ein wichtiges Dokument zur Vertiefung der Reform bei der Einrichtung und Verwaltung solcher Einleitungen dar. Sie tragen dazu bei, einen langfristigen Überwachungsmechanismus mit klar definierten Verantwortlichkeiten, sachgerechten Anlagen und standardisierter Verwaltung aufzubauen und weiterzuentwickeln, was der Beschleunigung der Verbesserung der Umweltgovernance-Fähigkeiten und der Modernisierung des Regierungssystems förderlich ist.

Die „Verwaltungsmaßnahmen“ gliedern sich in vier Kapitel mit insgesamt 40 Artikeln und orientieren sich am Grundsatz „hierarchische Klassifizierung, differenziertes Management, standardisierte Verfahren, Überwachung nach Rechtsvorschriften, sorgfältige Anbindung und systematische Planung“. Sie regeln systematisch die Verwaltungsverantwortlichkeiten für Flussmündungen, normen die Einrichtung von Flussmündungen und stärken die Aufsicht und Kontrolle dieser Mündungen.

Die "Verwaltungsmaßnahmen" standardisieren die Definition, Aufgabenverteilung, Verantwortlichen und Klassifizierung von Flussabwassereinleitungen, klären die Verwaltungsverantwortlichkeiten und sorgen für klare Zuständigkeiten; es wird vorgeschlagen, dass bei der Erstellung von Planungen und der umweltbezogenen Bewertung von Plänen die Anforderungen und Umsetzung von Abwassereinleitungen in Flüsse vollständig berücksichtigt werden, um eine vorbeugende Kontrolle an der Quelle zu stärken; die wissenschaftliche Forschung, Nachwuchsförderung, finanzielle Unterstützung, Anerkennungen und Belohnungen sollen ausgebaut werden, um die Überwachung und Verwaltung von Flussauslässen zu unterstützen und abzusichern.

Die „Verwaltungsmaßnahmen“ schreiben vor, dass die Einrichtung von Abwassereinleitungen durch Industrie- und Bergbauunternehmen, industrielle Abwasserbehandlungsanlagen in Industrie- und anderen Parks sowie Einleitungen von städtischen Abwasserbehandlungsanlagen der Genehmigungsverwaltung unterliegen. Ohne Genehmigung ist es untersagt, Abwasser über die genannten Einleitungen in Gewässer einzuleiten; andere Einleitungen müssen vor ihrer Errichtung ein Registrierungsformular für Gewässereinleitungen vorlegen. Im Fokus auf die Genehmigung und Verwaltung von Gewässereinleitungen legen die „Verwaltungsmaßnahmen“ die Genehmigungsbehörden, Genehmigungsverfahren, erforderlichen Antragsunterlagen und Anforderungen an die Vorabdarlegung fest, klären Verbote bezüglich der Installation und regeln Änderungen sowie Löschungen.

Die „Verwaltungsmaßnahmen“ sehen vor, dass die zuständige Abteilung für Ökologie und Umwelt unter der Staatsratsbehörde für die Informationsverwaltung von Einleitungsstellen in Flüssen im gesamten Land verantwortlich ist und die Einrichtung sowie die dynamische Aktualisierung des Verwaltungsregisters für Einleitungsstellen organisiert; Die zuständigen Abteilungen für Ökologie und Umwelt sowie die Aufsichts- und Verwaltungsbehörden für die ökologische Umwelt in den Flussgebieten sollen gemäß einschlägigen nationalen Vorschriften und Überwachungsnormen die Überwachung, Kontrolle und Vor-Ort-Inspektionen von Einleitungsstellen verstärken und die Untersuchung sowie die Korrekturmaßnahmen bei diesen Einleitungsstellen vorantreiben; Die für die Einleitungsstelle verantwortliche Stelle hat regelmäßig die Abwasserkanäle, Einläufe und Nebeneinrichtungen zu inspizieren und instandzuhalten, den Ausbau nach Vorschrift standardgerecht durchzuführen, Überwachungs- und Probenahmestellen, Inspektionsbrunnen, Beschilderungen usw. gemäß den Regelungen einzurichten und aktiv relevante Informationen über die Einleitungsstelle der Öffentlichkeit über Schilder, Anzeigetafeln, QR-Code-Beschilderungen oder Online-Medien zugänglich zu machen. Die Öffentlichkeit soll ermutigt werden, die Einleitung von Abwässern in Flüsse zu überwachen. Die Verwaltungsmaßnahmen klären außerdem die Sanktionen für die rechtswidrige Einrichtung von Einleitungsstellen sowie für das Nicht-Einhalten der Anforderungen aus der Genehmigung zur Einrichtung solcher Stellen.

Im nächsten Schritt nutzen Sie die Umsetzung der „Verwaltungsmaßnahmen“ als Gelegenheit und Ausgangspunkt, fördern energisch die Untersuchung und Sanierung von Flussabwassereinleitungen, führen Genehmigungen und Registrierungen gemäß Gesetzen und Vorschriften durch und stärken die Aufsicht während und nach den Maßnahmen. Beschleunigen Sie den Aufbau eines relativ vollständigen rechtlichen Rahmens, eines wissenschaftlich fundierten technischen Systems und eines vergleichsweise effizienten Verwaltungssystems für Flussauslässe und verbessern Sie kontinuierlich das Überwachungsniveau dieser Auslässe. Leisten Sie umfassende Arbeit bei der Interpretation, speziellen Schulungen und der Rechtsaufklärung, achten Sie auf eine gleichwertige Betonung von Überwachung und Verwaltung sowie Beratung und Unterstützung und fördern Sie so die Umsetzung der „Verwaltungsmaßnahmen“.

 

Quelle: Ministerium für Ökologie und Umwelt

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